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Was tun im Brandfall?

Ruhe bewahren, keine Panik!

Angst oder Panik gilt es zu vermeiden, um keine falschen Fluchtreaktionen auszulösen. Ängstliche Personen müssen beruhigt und zum raschen Verlassen des Gefahrenortes angewiesen werden.

Brand melden!

Brand sofort mit genauen Angaben über Brandstelle und Umfang des Feuers melden. Auf Rückfragen achten.

Mitbewohner, Mitarbeiter, Kollegen und sonstige Personen warnen!

Nicht alle anwesende Personen bemerken den Brandausbruch. Besonders gefährlich, wenn tatsächlicher Feueralarm als Probealarm aufgefasst und daher nicht ernst genommen wird. Warnen Sie die Personen in Ihrem Umfeld und bedenken Sie, dass Festnetztelefone im Brandfall außer Betrieb sein könnten. Auch an den Schutz der eigenen Person denken.

Lüftungs-, Transport- und Heizungsanlagen abschalten!

Rohrleitungen absperren, Gashaupthahn schließen, elektrische Anlagen ggf. spannungsfrei machen. Das außer Betrieb setzen solcher Objekte hilft oftmals die Brandausbreitung zu verhindern. Ein wichtiges Hilfsmittel ist hierbei der "Notausschalter".

Gefahrenbereiche sofort verlassen!

Gefahrenbereiche sofort über naheliegende Ausgänge, Ausstiege und Treppenräume sowie im betrieblichen Bereich über gekennzeichnete Flucht- und Rettungswege verlassen. Geordnetes und diszipliniertes Verhalten ist entscheidend. Helfen Sie anderen, wie z. B. Behinderten.

Aufzüge nicht mehr benutzen!

Brände können Aufzugsanlagen außer Betrieb setzen. Wenn sich dann darin Menschen befinden, sind sie im brennenden Gebäude eingeschlossen. Daher nur die gekennzeichneten Flucht- und Rettungswege benutzen.

Gebückt gehen!

Rauch und Hitze steigen nach oben und gefährden Atmung und das Bewusstsein. Gebücktes Gehen erhöht die Chancen, bei Bewusstsein zu bleiben und das Gebäude zu verlassen. Bei stärkerer Verrauchung im Bodenbereich kriechend die Flucht durchführen.

Festgelegte Maßnahmen gemäß der Brandschutzordnung durchführen!

In der betrieblichen Brandschutzordnung sind die Handlungsanweisungen und Regeln zur Brandverhütung und -bekämpfung und zum Verhalten in sonstigen Schadensfällen beschrieben. Im Betrieb sind sie ausgehängt. Löschversuch mit Feuerlöscher oder Wandhydranten unternehmen, soweit der Brand noch in der Entstehungsphase ist und die Brandbekämpfung ohne größere Eigengefährdung möglich ist. Bedienungsanweisungen der Löscheinrichtungen beachten! Bei erfolglosem Löschversuch oder größeren Bränden sich in Sicherheit bringen.

Rettung von Menschenleben geht vor Brandbekämpfung!

Behinderte, Besucher, die sich im Gebäude nicht auskennen, sollten verstärkt betreut werden. Personen mit brennenden Kleidern am Fortlaufen hindern. In Decken, Mäntel oder Jacken hüllen und auf dem Fußboden wälzen, um das Feuer zu ersticken. Falls nicht möglich, Feuerlöscher einsetzen. Löschmittel nicht in das Gesicht spritzen! 

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